Nicht jede Behandlung
müssen Sie selbst zahlen.

Wir von der Praxis Dr. Borges & Dr. Schley in München möchten Sie stets umfassend und objektiv informieren – auch bezüglich der Kosten, die für eine kieferorthopädische Behandlung entstehen. Falls Sie Verständnisschwierigkeiten zu Ihrem Heil- und Kostenplan haben oder Unklarheiten bestehen, sprechen Sie uns gerne an.

Gesetzliche Krankenversicherung

Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kieferorthopädie gehört bei Versicherten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Das heißt: Diagnostik, Planung und Behandlung – selbst bei medizinischer Indikation – zahlt der Patient selbst. Einzige Ausnahme: Patienten, deren schwere Kieferanomalien in einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung therapiert werden müssen. Die Leistungen bekommt der Versicherte zunächst mit 80 Prozent von der GKV finanziert. Die übrigen 20 Prozent muss er selbst bezahlen und bekommt sie erst nach erfolgreich beendeter Behandlung erstattet.

Leistungen, die über das Angebot des GKV-Leistungskataloges hinausgehen (zum Beispiel Mehrleistungen und zusätzliche Wahlleistungen), sind ebenfalls vom Patienten zu finanzieren. Dazu gehören: ästhetische und komfortablere Brackets, superelastische Bögen, professionelle Zahnreinigung, Invisalign®, Lingualtechnik, Kiefergelenksdiagnostik und -therapie, Aufbissschienen zur Behandlung chronischer, durch Parafunktion ausgelöster Schmerzen wie bei der Migräne. Die konkreten Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen direkt zusammen mit der Komplexität der Fehlstellung und der erforderlichen Apparaturen für die Korrektur. Allerdings sollten sie niemanden davon abhalten, sich gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln zu schenken! Wir bieten Ihnen moderate Finanzierungen und zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung.

Wir empfehlen, rechtzeitig vor einer kieferorthopädischen Beratung eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die kieferorthopädische Behandlungen einschließt.

Private Krankenversicherung

Eine kieferorthopädische Behandlung gehört bei der privaten Krankenversicherung (PKV) je nach Vertrag zum Leistungsumfang. Individuell unterscheiden sich Umfang und Höhe der Kostenübernahme. Vor der Behandlung sollten Sie deshalb mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden. Dafür erhalten Sie von uns nach der Erstellung der diagnostischen Unterlagen einen detaillierten Heil- und Kostenplan zum Einreichen bei Ihrer PKV.

Wichtig: Nach Feststellung einer kieferorthopädischen Fehlstellung ist die Kostenübernahme durch eine nachträglich abgeschlossene private Krankenversicherung meist nicht mehr möglich.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten bei Erwachsenenbehandlungen haben, klären wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis in München auf. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin, entweder telefonisch oder mit dem Online-Terminkalender.

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